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Das Thema "Geld" und "Kosten" macht auch vor dem Tod und der Bestattung nicht Halt. Immer wieder einmal gehen Informationen durch die Presse, die Zweifel aufkommen lassen, ob mit dem Tod und der Bestattung von Menschen nicht häufig ein unlauteres Geschäft gemacht wird. So schmerzhaft und traurig das in diesen zitierten Einzelfällen auch ist: Sie sind die Ausnahme. Kein seriöser Bestatter kann und wird es sich leisten, in dieser Form Negativwerbung zu bekommen. Ganz im Gegenteil: Viele Bestatter sind gerne bereit, in einem meist unverbindlichen und kostenfreien Vorgespräch über mögliche Leistungen und ihre Kosten zu informieren. Nach dem Wegfall des gesetzlichen "Sterbegeldes" bleiben die Kosten häufig komplett bei den Angehörigen. Es ist gut, wenn diese wissen, woraus sich die Gesamtsumme einer Bestattung zusammensetzt.
Zwei Ratschläge, die Hinterbliebene bei ihren Entscheidungen im Hinblick auf die Bestattung wirklich beachten sollten. Der erste: Wegen einer Bestattung sollte man sich nicht verschulden. Das klingt vielleicht merkwürdig, passiert aber viel häufiger als vermutet. Der zweite: Der erste Gedanke sollte dem Verstorbenen, nicht dem Preis gelten. Heißt übersetzt: Wer nur auf "billig" schaut, sollte sich vor Augen führen, worum es geht: Es geht um den Abschied von einem Menschen, der einmalig war. Was ohne Not bei der Bestattung gespart wird, kann auch emotional niemals mehr nachgeholt werden. Auch dies ist ein echtes Thema in der Trauerarbeit.
Folgende Kosten fallen bei den beiden gängigsten Bestattungsarten, der Erd- und der Feuerbestattung, an. Es können hierbei allerdings keine exakten Zahlen und Kosten genannt werden, da zum Beispiel die Grabnutzungsgebühren häufig sehr unterschiedlich ausfallen. Auch die individuellen Wünsche der Angehörigen haben Einfluss auf die Gesamtsumme. An die Friedhofsverwaltung sind die Grabnutzungsgebühr (Neukauf oder Verlängerung), die Kosten für die Bestattung (Öffnen und Schließen des Grabes, Sargtransport zum Grab, Beisetzung des Sarges), die Nutzung der Trauerhalle (Raumnutzung, Aufbahrung, Grunddekoration, Orgel oder Musikanlage) und das provisorische Grabkreuz zu entrichten. Der Bestatter berechnet die Kosten für den Sarg sowie gegebenenfalls die Innenausstattung des Sarges und die Totenbekleidung, die Versorgung des Verstorbenen sowie das Einbetten, die Überführungskosten und letztlich die Aufbahrung und Dekoration in der Trauerhalle.
Der Bestatter nimmt den Angehörigen viele Wege und Erledigungen ab. So finden sich in seiner Rechnung häufig Einzelleistungen, die er für die Angehörigen in Auftrag gegeben hat, die aber tatsächlich nicht zu seinen eigenen Leistungen gehören. Das können sein: Gebühren für Beurkundungen, zum Beispiel Sterbeurkunden, ärztliche Leistungen, zum Beispiel Ausstellen des Totenscheins, die Todesanzeige in der Tageszeitung, der Trauerdruck (Kondolenzbriefe, Sterbebilder), Stolgebührenrechnung der Kirchengemeinde, wenn Dienste der Kirche in Anspruch genommen werden, der Trauerredner sowie die besondere musikalische Gestaltung in der Trauerhalle oder am Grab.
Der Gärtner muss für den Blumenschmuck bei der Trauerfeier und Bestattung (Sargbukett, Kranz, Nachwurfstrauß, Grabdekoration) und die Grabneuanlage nach der Beisetzung bezahlt werden. Eine Grabpflege sollte mitbedacht werden, obwohl sie keine Leistung ist, die unmittelbar mit der Bestattung in Verbindung steht. Der Steinmetz berechnet das Abräumen eines vorhandenen Grabsteines vor der Bestattung (kann auch im Leistungsumfang der Friedhofsverwaltung enthalten sein), die Neuerrichtung eines Grabmals, die Einfassung des Grabes sowie die Beschriftung des Grabmals.
Grundsätzlich gilt: Angehörige werden von den gleichen Behörden und Dienstleistern Rechnungen erhalten wie bei einer Erdbestattung. Die Höhe kann und wird an folgenden Stellen unterschiedlich sein. Die Friedhofsverwaltung berechnet zunächst die Grabnutzungsgebühr. Diese wird dann niedriger sein, wenn die Angehörigen tatsächlich ein Urnengrab kaufen. Soll die Urne in einem Erdgrab bestattet werden, werden natürlich diese Kosten in Rechnung gestellt. Außerdem fallen die Kosten für die Bestattung an (zusätzliche Kosten für die Kremation und die Bereitstellung der Urne, dafür sind die eigentlichen Bestattungskosten niedriger). Die Bestatter bekommen Geld für den Sarg (ein Sarg, der verbrannt wird, kann, muss aber nicht billiger sein als ein Sarg, der in der Erde bestattet wird) und die Überurne. Das ist eine Schmuckurne, in die die eigentliche Urnenkapsel eingefügt und dann beigesetzt wird. Für die Grabneuanlage muss der Gärtner bezahlt werden. Diese ist im Preis niedriger, wenn es sich um ein kleineres, also ein echtes Urnengrab handelt. Die Kosten dafür entfallen ganz, wenn die Urne in einer Urnenwand, einem so genannten Kolumbarium oder anonym auf einem Urnenfeld beigesetzt wird. Beim Steinmetz gilt das Gleiche: Ist das Grab ein Urnengrab, dann wird das Grabmal kleiner und deshalb niedriger im Preis sein.
Feuerbestattungen sind preisgünstiger als Erdbestattungen. Das ist das einzige, was mit Sicherheit gesagt werden kann. Wer wirkliche Sicherheit möchte, muss einen anderen Weg gehen: Er sollte sich aufschreiben, wie die geplante Bestattung aussehen soll und damit zu mehreren Bestattern gehen. Die Bestatter werden ihm ein Angebot machen und auch erklären, welche besonderen Dienstleistungen ihr Institut anbietet. Schließlich hält man mehrere Angebote in Händen. Das ist die eine Seite. Darüber hinaus hat man aber auch einen Eindruck gewonnen, bei welchem Bestattungsinstitut man sich und sein Anliegen besonders gut verstanden gefühlt hat. Neben dem veranschlagten Angebotspreis sollte auch dieses Gefühl ein Entscheidungskriterium sein. Denn schließlich geht es um einen Menschen auf seinem letzten Weg.